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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2026 · Gültig ab: Februar 2026

1. Definitionen

Im Sinne dieser AGB bedeuten folgende Begriffe:

2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Polishen. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Dienstleistungserbringung zustande. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Polishen diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen müssen Kunden mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein.

3. Leistungsbeschreibung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und dem Befundprotokoll, das vor oder zu Beginn der Behandlung erstellt wird. Polishen erbringt Dienstleistungen nach fachkundiger Beurteilung des Fahrzeugs und informiert den Kunden über realistische Ergebniserwartungen.

Polishen behält sich vor, den Leistungsumfang anzupassen, wenn bei näherer Untersuchung des Fahrzeugs Befunde festgestellt werden, die dies erfordern. Änderungen werden mit dem Kunden besprochen, bevor zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden.

4. Fahrzeugübergabe und -abholung

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in betriebsfähigem Zustand zu übergeben. Polishen übernimmt das Fahrzeug gegen Quittung. Der Kunde hat das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen, sofern nicht anders vereinbart. Für längere Standzeiten behält sich Polishen eine angemessene Aufbewahrungsgebühr vor.

5. Kundenpflichten

Der Kunde ist verpflichtet:

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) zum gesetzlichen Satz.

Zahlungen sind bei Fahrzeugabholung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel: Bargeld (CHF), Banküberweisung, Debit-/Kreditkarte (Visa, Mastercard). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. geltend gemacht.

Stornierung

Bei Stornierung eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn behalten wir uns vor, einen Ausfallbetrag von CHF 80 in Rechnung zu stellen. Bei begonnenen Arbeiten wird der entsprechende Arbeitsaufwand berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Polishen ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung zurückzuhalten.

8. Haftung

Polishen haftet für Schäden am Fahrzeug, die nachweislich durch unsachgemässe Ausführung der vereinbarten Leistung entstanden sind, nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR).

Polishen haftet nicht für:

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt vorbehalten.

9. Gewährleistung

Polishen gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistung gemäss dem Befundprotokoll. Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Fahrzeugübergabe schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge hat Polishen das Recht zur Nachbesserung.

Es werden keine Ergebnisversprechen bezüglich der Dauer des Schutzes gemacht, da diese von Nutzungsverhalten, Pflegeaufwand und äusseren Einflüssen abhängt.

10. Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte dieser Website und der ausgehändigten Unterlagen (Pflegemanuale, Protokolle) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Polishen nicht vervielfältigt, weitergegeben oder kommerziell genutzt werden.

11. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung.

12. Kündigung / Vertragsauflösung

Polishen kann einen Auftrag ablehnen oder abbrechen, wenn sich herausstellt, dass die Dienstleistung aus technischen oder ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall werden dem Kunden nur tatsächlich entstandene Kosten in Rechnung gestellt.

13. Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung. Schlägt dies fehl, ist ausschliesslich das Gericht am Sitz von Polishen zuständig. Es gilt Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR).

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt.

15. Änderungen der AGB

Polishen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Kunden werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert.

16. Kontakt

Polishen
Postgasse 17, 3500 Biel/Bienne
Telefon: +41 32 491 73 28
E-Mail: [email protected]