Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026 · Gültig ab: Februar 2026
1. Definitionen
Im Sinne dieser AGB bedeuten folgende Begriffe:
- «Polishen» / «wir» / «uns»: Polishen, Postgasse 17, 3500 Biel/Bienne, Schweiz
- «Kunde» / «Sie»: Jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von Polishen in Anspruch nimmt
- «Dienstleistung»: Alle von Polishen erbrachten Fahrzeugpflegeleistungen, insbesondere Keramikversiegelung, PPF-Montage und Politur
- «Fahrzeug»: Das zur Behandlung übergebene Kraftfahrzeug des Kunden
- «Vereinbarung»: Der Vertrag zwischen Polishen und dem Kunden, der durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Dienstleistung zustande kommt
2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Polishen. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Dienstleistungserbringung zustande. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Polishen diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen müssen Kunden mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein.
3. Leistungsbeschreibung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und dem Befundprotokoll, das vor oder zu Beginn der Behandlung erstellt wird. Polishen erbringt Dienstleistungen nach fachkundiger Beurteilung des Fahrzeugs und informiert den Kunden über realistische Ergebniserwartungen.
Polishen behält sich vor, den Leistungsumfang anzupassen, wenn bei näherer Untersuchung des Fahrzeugs Befunde festgestellt werden, die dies erfordern. Änderungen werden mit dem Kunden besprochen, bevor zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden.
4. Fahrzeugübergabe und -abholung
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in betriebsfähigem Zustand zu übergeben. Polishen übernimmt das Fahrzeug gegen Quittung. Der Kunde hat das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen, sofern nicht anders vereinbart. Für längere Standzeiten behält sich Polishen eine angemessene Aufbewahrungsgebühr vor.
5. Kundenpflichten
Der Kunde ist verpflichtet:
- Vollständige und korrekte Angaben zum Fahrzeug zu machen (insbesondere Nachlackierungen, Vorbehandlungen, bekannte Lackschäden)
- Das Fahrzeug in sauberem Grundzustand zu übergeben, sofern nicht eine Reinigung Teil der vereinbarten Leistung ist
- Die im Pflegemanual enthaltenen Nachsorgehinweise zu befolgen
- Rückmeldungen zu Mängeln innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) zum gesetzlichen Satz.
Zahlungen sind bei Fahrzeugabholung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel: Bargeld (CHF), Banküberweisung, Debit-/Kreditkarte (Visa, Mastercard). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. geltend gemacht.
Stornierung
Bei Stornierung eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn behalten wir uns vor, einen Ausfallbetrag von CHF 80 in Rechnung zu stellen. Bei begonnenen Arbeiten wird der entsprechende Arbeitsaufwand berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Polishen ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung zurückzuhalten.
8. Haftung
Polishen haftet für Schäden am Fahrzeug, die nachweislich durch unsachgemässe Ausführung der vereinbarten Leistung entstanden sind, nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR).
Polishen haftet nicht für:
- Vorbestehende Lackschäden, die erst nach der Behandlung sichtbar werden (z.B. verdeckte Nachlackierungen)
- Ergebnisse, die aufgrund unvollständiger oder unkorrekter Angaben des Kunden zum Fahrzeug nicht dem Erwarteten entsprechen
- Schäden durch Nichteinhaltung der im Pflegemanual enthaltenen Nachsorgehinweise
- Indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt vorbehalten.
9. Gewährleistung
Polishen gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistung gemäss dem Befundprotokoll. Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Fahrzeugübergabe schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge hat Polishen das Recht zur Nachbesserung.
Es werden keine Ergebnisversprechen bezüglich der Dauer des Schutzes gemacht, da diese von Nutzungsverhalten, Pflegeaufwand und äusseren Einflüssen abhängt.
10. Geistiges Eigentum
Sämtliche Inhalte dieser Website und der ausgehändigten Unterlagen (Pflegemanuale, Protokolle) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Polishen nicht vervielfältigt, weitergegeben oder kommerziell genutzt werden.
11. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung.
12. Kündigung / Vertragsauflösung
Polishen kann einen Auftrag ablehnen oder abbrechen, wenn sich herausstellt, dass die Dienstleistung aus technischen oder ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall werden dem Kunden nur tatsächlich entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
13. Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung. Schlägt dies fehl, ist ausschliesslich das Gericht am Sitz von Polishen zuständig. Es gilt Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR).
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt.
15. Änderungen der AGB
Polishen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Kunden werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert.
16. Kontakt
Polishen
Postgasse 17, 3500 Biel/Bienne
Telefon: +41 32 491 73 28
E-Mail: [email protected]